Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

  1. AK-Media B.V., mit Sitz in Huizen, Handelskammer Nummer 66257778, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.  
  2. Die andere Partei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.  
  3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen.  
  4. Die Vereinbarung bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 Gültigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  

Artikel 3 - Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Store bezahlt. Für Reservierungen wird in einigen Fällen eine Kaution erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Reservierungsnachweis und die Vorauszahlung. Einkäufe sind immer endgültig und können nicht vor der Lieferung storniert werden, da die Produkte direkt beim Lieferanten bestellt werden.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Kommt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.  
  3. Kommt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit der Abholung fortfahren. Die mit dem Inkasso verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erlasses über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.  
  4. 6. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Kas Handelsonderneming an den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.  

Artikel 4: Angebote und Preise 

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt das Angebot. 
  2. Lieferfristen in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn diese überschritten wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.  
  3. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren. 
  4. Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen. 

Artikel 5 Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher. 
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach ihren Vorgaben maßgefertigt sind oder eine kurze Haltbarkeit aufweisen.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung durch den Käufer zur Verfügung zu stellen.  
  4. Der Verbraucher wird während der Bedenkzeit sorgsam mit dem Produkt und seiner Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es für die Beurteilung, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Übt er sein Widerrufsrecht aus, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalversandverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurücksenden. 

Artikel 6: Änderung der Vereinbarung

  1. Sollte sich während der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.  
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Umsetzung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.  
  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich informieren.  
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.  
  5. Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 3 dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Hinzufügung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.  

Artikel 7: Abschluss und Gefahrübergang

  1. Nach Eingang der Kaufsache beim Käufer geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.   

Artikel 8: Untersuchung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Lieferung) zu untersuchen, in jedem Fall aber innerhalb der kürzestmöglichen Frist. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, zumindest, dass die Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (gewerblichen)Verkehr für sie gelten. 
  2. Beanstandungen von Beschädigungen, Mängeln oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. 
  3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über diesen Teil des Kaufpreises zu senden. 
  4. Geringfügige und/oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung in der Branche können vom Verkäufer nicht beanstandet werden. 
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören. 
  6. Sobald die Ware vom Käufer bearbeitet wurde, werden keine weiteren Reklamationen mehr akzeptiert. 

Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wenn ein Muster oder Modell dem Käufer gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird nur vermutet, dass es als Indikation zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die zu liefernde Ware dies erfüllen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entspricht. 
  2. Bei Verträgen, die unbewegliche Sachen betreffen, wird auch vermutet, dass die Angabe der Fläche oder anderer Abmessungen und Angaben nur als Angabe gedacht ist, ohne dass die zu liefernden Waren dies erfüllen müssen. 

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ‘ab Werk/Shop/Lager’. Das heißt, alle Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Zeitpunkt abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Zeitpunkt, in dem ihm diese Waren vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen fahrlässig erteilt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. 
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. 
  5. Benötigt der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages Informationen des Käufers, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat. 
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Das ist nie eine verhängnisvolle Frist. 
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen selbständigen Wert. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen. 
  8. Der Verkäufer ist berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten an den Endlieferanten weiterzugeben, um eine korrekte Lieferung zu fördern.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.   
  2. Höhere Gewalt bedeutet in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Durchführung des Vertrags vom Käufer nicht angemessen verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieversagen, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.  
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Subunternehmer, auf die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages angewiesen ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.  
  4. Tritt eine oben genannte Situation ein, in deren Folge der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Rechte, die dieser Vertrag einer Partei zuspricht, können ohne vorherige schriftlich Zustimmung der anderen Parteien nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.  

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.  
  2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeit bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dies ist ein Gläubigerausfall. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung vom Verkäufer nicht beanstandet werden.  
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallende Ware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern, gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und Veba die Versicherungspolice dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen.
  5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.  

Artikel 14: Haftung 

  1. Eine Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages entstehen, ist stets auf den von der/den Haftpflichtversicherung(en) im jeweiligen Fall ausgezahlten Betrag beschränkt. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police.  
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Untergebenen beruhen, ist nicht ausgeschlossen.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch rücksichtslosen Gebrauch oder Missbrauch der verkauften Artikel verursacht werden.
  4. Smartwatches sind keine medizinischen oder wissenschaftlichen Instrumente. Das Gerät ist nur für Freizeitzwecke bestimmt. Die Messwerte dienen nur als Referenz und sind daher rein indikativ. Sie sind daher niemals für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke bestimmt und Valante übernimmt keine Haftung für deren medizinische Interpretationen. Bei medizinischen Problemen sollte immer ein Arzt aufgesucht werden. Valante ist auch nicht verantwortlich für abweichende Werte.

Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten direkt an den Verkäufer zu melden. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.  
  2. Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Bürgschaften

  1. Sind Garantien in der Vereinbarung enthalten, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware der Vereinbarung entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer. 
  2. Die beabsichtigte Garantie zielt darauf ab, eine solche Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu erreichen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer niemals Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf eine Verletzung einer Garantie geltend machen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt werden können. 
  3. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn - ohne Zustimmung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben, die Kaufsache zu Zwecken herzustellen oder zu verwenden, für die sie nicht bestimmt ist. 
  4. Wenn sich die Garantie des Verkäufers auf ein Produkt bezieht, das von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die Garantie dieses Herstellers beschränkt. 
  5. Der Kunde ist für alle Versand- und Bearbeitungskosten verantwortlich, die mit der Rücksendung des Produkts verbunden sind. Diese Servicekosten betragen 15 Euro.
  6. Sobald Valante die Smartwatch erhalten und überprüft hat, dass sie unter die Garantie fällt, repariert oder ersetzt sie das Produkt und sendet es an den Kunden zurück. Wenn das Produkt repariert wird, wird es in gutem Zustand an den Kunden zurückgegeben. Wenn das Produkt ersetzt wird, wird es durch eine neue oder überholte Smartwatch des gleichen oder, falls nicht verfügbar, eines ähnlichen Modells ersetzt.

Artikel 13: Anwendbares Recht

  1. Diese Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Das niederländische Gericht ist zuständig. 
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages wird ausgeschlossen.
  3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unzumutbar belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.   

Artikel 18: Wahl des Gerichtsstands

Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Amsterdam vorgelegt.   

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